Auf Grundlage der Agenda 21 und der Forderungen des Deutschen Städtetages 1995
wurden für die Lokale Agenda 21 folgende Ziele formuliert:
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Die Ausführung eines kommunalen Klimaschutzprogrammes zur Reduzierung der CO²-Immissionen
um 50 % bis zum Jahr 2010. |
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Die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes, der v.a. Maßnahmen zur Beschränkung des
motorisierten Individualverkehrs und den Ausbau des ÖPNV vorsehen soll. |
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Wohn- und Gewerbegebiete sollen entlang von Entwicklungsachsen ausgewiesen werden, die an den ÖPNV
angebunden werden können. Maßnahmen, die neuen Verkehr verursachen, sollen unterbleiben. |
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Die Überprüfung aller Planungsmaßnahmen und Ansiedlungsentscheidungen durch eine noch zu
entwickelnde kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung. |
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Die Bildung einer schlagkräftigen eigenständigen Verwaltungseinheit Umweltschutz. |
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Eine umfassende Information der Bürger über die Situation und alle umweltpolitischen Maßnahmen. |
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Eine umfangreiche Beratung der Bürger und die Förderung von Bildungsmaßnahmen. |
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Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit bei der Stadt- und Regionalentwicklung, für
Armutsbekämpfung und zu einer umweltgerechten Vollbeschäftigung. |
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Maßnahmen, die eine größere Beteiligung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft
bewirken. |
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Bessere Informationen über die Gefährdungen der Welt durch die Benachteiligung der Völker
des Südens. Eine Entwicklungszusammenarbeit mit den Völkern des Südens, die auch unsere
eigene Entwicklung hinterfragt und korrigiert. |
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